Impressum
Hortizon B.V.
Company Formations - Office Service - Accounting - Consulting
Carmelitessenstraat 2
6041 PJ Roermond
The Netherlands
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Haftungsausschluss
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nicht übernommen werden.
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Stand: 1. Januar 2004 - zur Zeit gültige Fassung
1. Gegenstand
1.1 Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen
Dienstleistungen von Hortizon BV, Roermond, Niederlande (im folgenden
"Annehmender" genannt) im Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen
Geschäftsverkehr liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil
jedes individuell geschlossenen Vertrages, soweit im Einzelvertrag nicht
ausdrücklich abweichend geregelt.
1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit
eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung vom Annehmenden erforderlich.
Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Annehmenden.
Auf diese Erfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet
werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften
gelten nicht als zugesichert.
1.3 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen ist der
Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Auftraggeber
und Annehmenden.
2. Angebote
2.1 Alle Angebote von Hortizon BV sind freibleibend, sofern im
Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse
und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung vom
Annehmenden verbindlich.
2.2 Der Auftraggeber wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch
in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige
schriftliche Zustimmung durch den Annehmenden Dritten zugänglich machen.
3. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
3.1 Die Leistungen von Hortizon BV erfolgen ausschließlich zur
Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger
Verantwortung durchführt. Der Annehmende übernimmt im Zusammenhang mit der
Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
3.2 Der Leistungsumfang ist für den Annehmenden nur dann verbindlich,
wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Annehmenden
festgelegt worden ist.
3.3 Hortizon BV wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen
und dem Stand der Technik erbringen.
4. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen
des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen
Umfang und für den Annehmenden unentgeltlich, erbracht werden. Die
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten
des Auftraggebers.
4.2 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen
inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so
ersetzt der Auftraggeber dem Annehmenden alle aus der Benutzung dieser
Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Annehmenden von allen
Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Von allen dem Annehmenden übergebenen Unterlagen und Datenträgern
behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Annehmende jederzeit
zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist der Annehmende
berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten.
Auf Wunsch des Auftragebers sendet der Annehmende die Unterlagen zurück.
4.4 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
4.5 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die
hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom
Auftraggeber zu tragen.
5. Besondere Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Ausweitung oder Änderung seiner im Vertrag
angegebenen Unternehmenstätigkeit unverzüglich dem Annehmenden mitzuteilen.
5.2 Der Auftraggeber behandelt die ihm vom Annehmenden zur alleinigen Nutzung oder
Mitbenutzung zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen und Geräte pfleglich und
unter Beachtung der jeweils bestehenden mietvertraglichen Bindungen
des Annehmenden.
5.3 Der Annehmende ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der von ihm im Namen
und im Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Für
den Fall der Inanspruchnahme des Annehmenden in zivil-, strafrechtlicher sowie
ordnungs-behördlicher Hinsicht ist der Auftraggeber dem Annehmenden sowie dessen
Personal und Mitarbeitern zu vollem Schadenersatz verpflichtet.
5.4 Die Geschäftsräume, Adressen- oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen des
Annehmenden dürfen nicht zur Weiterleitung oder Übermittlung illegaler oder obszöner
Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen
oder sittenwidrigen Zwecken benutzt werden.
5.5 Verderbliche, schädliche, verdorbene, gefährliche oder übermäßig umfangreiche
Materialien dürfen nicht an die Anschrift des Annehmenden angeliefert werden. Der
Annehmende ist nicht zur Annahme oder Weiterleitung von Materialien dieser Art
verpflichtet.
5.6 Der Annehmende ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten verantwortlich für den
Inhalt der Briefe, Telefaxe, Telefonate, sonstige Mitteilungen oder Handlungen, die der
Annehmende im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet hat oder die der Annehmende aufgrund
des Vertrages mit dem Auftraggeber fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der
Auftraggeber stellt diesbezüglich den Annehmenden von jeglicher Haftung frei.
5.7 Der Auftraggeber ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, den Gebrauch der
Geschäftsadresse etc. des Annehmenden unverzüglich einzustellen. Entsprechende Hinweise
auf seinen Geschäftspapieren sind unkenntlich zu machen oder zu vernichten. Einträge in
Registern, Nachschlagewerken oder Telefon- und Fax-Büchern sind entsprechend zu ändern
oder zu löschen.
5.8 Auf Wunsch des Annehmenden hat der Auftraggeber alle Nachrichten, die weitergeleitet
werden sollen sowie sonstigen Mitteilungen schriftlich zu verfassen. Bei einer Kündigung
des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, allen Geschäftspartnern,
von denen zu erwarten ist, dass sie sich auch nach der Kündigung noch an den Annehmenden
wenden, so rechtzeitig Mitteilung zu machen, dass eine Inanspruchnahme des Annehmenden
über die Vertragszeit hinaus vermieden wird. Unterlässt der Auftraggeber diese Pflicht,
ist er in Höhe der vertraglich vereinbarten Honorare zum Schadenersatz verpflichtet,
bis die Inanspruchnahme des Annehmenden endet.
6. Termine, Fristen
6.1 In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn
sie vom Auftraggeber und vom Annehmenden schriftlich als verbindlich bezeichnet worden
sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.
6.2 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse
zurückzuführen, die der Annehmende nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen
verlängert.
6.3 Kommt der Annehmende mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr
als zwei (2) Wochen in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzugs je
vollendete Woche 0,7 % des Werts der Leistung, mit der sich der Annehmende in Verzug
befindet, höchstens jedoch 7% dieses Werts, als pauschalierten Schadensersatz verlangen.
Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende
Haftung übernimmt der Annehmende im Fall des Verzugs nicht.
7. Vergütung und Fälligkeit
7.1 Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt. Sämtliche Preise verstehen
sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der
Tätigkeitsberichte des Annehmenden abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5
Stunden geführt werden. Die Rechnungslegung erfolgt sofort nach Erbringung
der Leistung.
7.3 Zusätzlich zur Vergütung berechnet der Annehmende die entstandenen Nebenkosten
(z.B. Porto, Telefon, Büromaterial) monatlich nachträglich. Der Annehmende behält
sich jedoch vor, für bestimmte nicht vorab kalkulierbare Dienstleistungen, z. B.
Rufumleitungen ins Ausland, Vorauszahlungen oder Kautionen in angemessener Höhe zu
erheben. Die Vorauszahlung bzw. Kaution wird nicht verzinst. Dem Annehmenden steht
bis zur Zahlung der Vorauszahlung oder Kaution ein Leistungsverweigerungsrecht
zu.
7.4 Liegt die Arbeitszeit außerhalb der Regelarbeitszeit des Annehmenden, so werden
folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben: 50 % an Werktagen
zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, 75 % an Sonnabenden, 100 % an Sonntagen und
Feiertagen.
7.5 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht
ordnungsmäßiger Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den
Schätzungen liegt, die der Annehmende bei Vertragsabschluß genannt hatte, so ist der
Annehmende auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer
angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
7.6 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern es nicht vertraglich
anders vereinbart ist. Für verspätete Zahlungen wird ab dem 4. Werktag nach Fälligkeit
eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch
bleibt hiervon unberührt.7.7 Kommt der Auftraggeber mit mehr als einer Monatsrate in
Verzug, so wird die Jahresmiete sofort in voller Höhe fällig. 7.8 Kommt der Auftraggeber
seinen Zahlungsverpflichtungen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht nach, so ist
der Annehmende berechtigt, den Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von einer Woche
fristlos zu kündigen.Der Auftraggeber ist in diesem Falle zum Schadenersatz in Höhe
der vereinbarten Fest-Honorare bzw. Mieten bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist
verpflichtet, es sei denn, er weist dem Leistungsgeber einen geringeren Schaden nach.
Weitergehende Ansprüche des Annehmenden sind davon unberührt .7.9 Sofern der Annehmende
gegen den Auftraggeber ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten muss, so trägt der
Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Diskontsatz der Niederländischen
Staatsbank sowie die gesamten hierdurch entstehenden Kosten.
8. Leistungsmängel
8.1 Sollten sich bei den vom Annehmenden erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die der
Annehmende zu vertreten hat, ist der Annehmende berechtigt, diese Mängel auf eigene
Kosten zu beheben. Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach deren Auftreten dem
Annehmenden schriftlich anzuzeigen.
8.2 Hat der Auftraggeber dem Annehmenden nach einer ersten Aufforderung ergebnislos
eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder
Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Auftraggeber das Recht
vorbehalten, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch
begrenzt auf 7% des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, bei mehreren
Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7% der nach dem
Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche wegen Leistungsmängeln
sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
9. Haftung für sonstige Schäden
9.1 Die Haftung von Hortizon B.V. aus Verzug ist in den Bestimmungen 5 und 7
abschließend geregelt.9.2 Der Annehmende haftet insbesondere nicht füra) Unterbrechungen
der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Streik,
Aussperrung und hierauf beruhende Betriebsunterbrechungen oder höhere Gewalt),b)
Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die
Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt oder die Dringlichkeit
dieser Informationen,c) jegliche Verzögerung der Übermittlung von Mitteilungen infolge
des Verschuldens der KPN, Telekom oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der
Annehmende keinen Einfluss hat.
9.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch
spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Durchführung der nicht vertragsmäßigen
Leistung.
10. Vertragsdauer
10.1 Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von
jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden
Kalendervierteljahrs gekündigt werden.
10.2 Ist der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden, hat jede
Vertragspartei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum
Vertragsende zu kündigen. Macht keine Partei von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch,
so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um zwölf (12) Monate.
10.3 Im Fall einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Beendigungszeitpunkt
vom Annehmenden erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen mit
sofortiger Fälligkeit zu vergüten.
10.4 Die Kündigung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Zur
Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax,
e-mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.
11. Vertraulichkeit
11.1Der Auftraggeber und der Annehmende sind einander zur vertraulichen Behandlung
sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich
bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Der
Auftraggeber und der Annehmende werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern
und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
11.2 Die Mitarbeiter des Annehmenden sind verpflichtet, das Datengeheimnis
zu wahren.
12. Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen gegen Forderungen von Hortizon BV aufrechnen.
13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung von Hortizon BV auf Dritte übertragen.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart und
genehmigt werden.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1 Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht.
15.2 Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag der Sitz von Hortizon BV vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam
sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche
Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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